Kontaktmöglichkeiten
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Die Strukturen des Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt. Das höchste Entscheidungsgremium ist die Mitgliederversammlung. Diese wählt alle drei Jahre das Schützenmeisteramt und den Vereinsausschuss.
Das Schützenmeisteramt (Vorstandschaft) besteht aus den beiden Schützenmeistern, dem 1. Schatzmeister, dem 1. Schriftführer und dem 1. Sportleiter. Die beiden Schützenmeister sind Vorstand des Vereins im Sinne des §26 BGB und vertreten den Verein. Siehe auch Impressum und Datenschutz.